Bava Kamma 148

Kapitel 148

א ניפוק בעינו הפיל את שינו ניפוק בשינו סימא את עינו והפיל את שינו ניפוק בעינו ושינו
1 so geht er frei aus wegen seines Auges, wenn er ihm einen Zahn ausgeschlagen hat, so geht er frei aus wegen seines Zahnes, und wenn er ihm ein Auge geblendet und einen Zahn ausgeschlagen hat, so geht er frei aus wegen seines Auges und Zahnes!?
ב אמר אביי עליך אמר קרא (שמות כא, כו) תחת עינו ולא תחת עינו ושינו תחת שינו ולא תחת שינו ועינו
2 Abajje erwiderte: Deinetwegen sagt die Schrift:<i>für das Auge,</i> nicht aber für das Auge und den Zahn; <i>für den Zahn,</i> nicht aber für den Zahn und das Auge.
ג אמר רב אידי בר אבין אף אנן נמי תנינא גנב ע"פ שנים וטבח ומכר על פיהם ונמצאו זוממין משלמין לו את הכל
3 R. Idi b. Abin sagte: Auch wir haben demgemäß gelernt: Wenn zwei [Zeugen] den Diebstahl und dieselben auch das Schlachten oder den Verkauf bekundet haben und als Falschzeugen überführt werden, so haben sie alles zu zahlen.
ד מאי לאו דהעידו על הגניבה וחזרו והעידו על הטביחה והוזמו על הגניבה וחזרו והוזמו על הטביחה
4 Doch wohl, wenn sie zuerst den Diebstahl und nachher des Schlachten bekundet haben und darauf zuerst hinsichtlich des Diebstahls und nachher hinsichtlich des Schlachtens überführt werden.
ה והא כיון שהוזמו על הגניבה לגבי טביחה הוה להו מוכחשין וקתני משלמין לו את הכל ואי ס"ד הכחשה לאו תחילת הזמה היא אטביחה אמאי משלמין אלא לאו ש"מ הכחשה תחילת הזמה היא
5 Sobald sie hinsichtlich des Diebstahls überführt werden, gelten sie ja als widersprochen hinsichtlich des Schlachtens, und er lehrt, daß sie alles zu zahlen haben. Wieso brauchen sie nun, wenn man sagen wollte, die Widersprechung gelte nicht als Beginn der Überführung, wegen des Schlachtens zu zahlen!? Vielmehr ist hieraus zu entnehmen, daß die Widersprechung der Beginn der Überführung ist. –
ו אמרי הכא במאי עסקינן כגון שהוזמו על הטביחה תחילה
6 Ich will dir sagen, hier wird von dem Falle gesprochen, wenn sie zuerst hinsichtlich des Schlachtens überführt werden.
ז ובפלוגתא עדים שהוכחשו ולבסוף הוזמו ר' יוחנן ור"א חד אמר נהרגין וחד אמר אין נהרגין
7 Hierüber besteht auch folgender Streit. Über Zeugen, die zuerst widersprochen und nachher überführt worden sind, [streiten] R. Joḥanan und R. Elea͑zar; einer sagt, sie werden hingerichtet, und einer sagt, sie werden nicht hingerichtet.
ח תסתיים דר"א הוא דאמר אין נהרגין דאמר ר"א עדים שהוכחשו בנפש לוקין
8 Es ist zu beweisen, daß R. Elea͑zar es ist, welcher sagt, sie werden nicht hingerichtet, denn R. Elea͑zar sagte, wenn Zeugen einer Todesstrafsache widersprochen werden, so erhalten sie Geißelhiebe.
ט ואי ס"ד ר"א הוא דאמר נהרגין אמאי לוקין הוה ליה לאו שניתן לאזהרת מיתת ב"ד וכל לאו שניתן לאזהרת מיתת ב"ד אין לוקין עליו
9 Wieso erhalten sie Geißelhiebe, wenn man sagen wollte, R. Elea͑zar sei der Ansicht, sie werden hingerichtet, dies wäre ja ein Verbot, worauf eine Verwarnung auf Todesstrafe durch das Gericht gesetzt ist, und wegen eines Verbotes, worauf eine Verwarnung auf Todesstrafe durch das Gericht gesetzt ist, ist ja nicht zu geißeln!?
י אלא לאו ש"מ ר"א הוא דאמר אין נהרגין תסתיים
10 Vielmehr ist hieraus zu entnehmen, daß R. Elea͑zar es ist, welcher sagt, sie werden nicht hingerichtet. Schließe hieraus. –
יא לוקין תרי ותרי נינהו מאי חזית דסמכת אהני סמוך אהני
11 Weshalb erhalten sie Geißelhiebe, es sind ja zwei gegen zwei!?
יב אמר אביי בבא הרוג ברגליו:
12 Abajje erwiderte: Wenn der [angeblich] Erschlagene zu Fuß ankommt.
יג <big><strong>מתני׳</strong></big> גנב ע"פ שנים וטבח ומכר ע"פ עד אחד או ע"פ עצמו משלם תשלומי כפל ואינו משלם תשלומי ד' וה'
13 <b>W</b><small>ENN ZWEI</small> [Z<small>EUGEN</small>] <small>DEN</small> D<small>IEB STAHL BEKUNDEN UND EINER DAS</small> S<small>CHLACHTEN ODER DEN</small> V<small>ERKAUF BEKUNDET, ODER ER SELBST DIES EINGESTEHT, SO MUSS ER DAS</small> D<small>OPPELTE, NIGHT ABER DAS</small> V<small>IER- ODER</small> F<small>ÜNFFACHE ZAHLEN.</small>
יד גנב וטבח בשבת גנב וטבח לע"ז גנב משל אביו ומת אביו ואח"כ טבח ומכר גנב והקדיש ואח"כ טבח ומכר משלם תשלומי כפל ואינו משלם תשלומי ד' וה'
14 W<small>ENN JEMAND</small> [<small>EIN</small> V<small>IEH</small>] <small>GESTOHLEN HAT UND ES AM</small> Š<small>ABBATH SCHLACHTET, GESTOHLEN HAT UND ES FÜR DEN</small> G<small>ÖTZENDIENST SCHLACHTET, VON SEINEM</small> V<small>ATER GESTOHLEN HAT UND NACHDEM SEIN</small> V<small>ATER GESTORBEN IST, ES SCHLACHTET ODER VERKAUFT, GESTOHLEN UND ES DEM</small> H<small>EILIGTUME GEWEIHT HAT UND SCHLACHTET ODER VERKAUFT, SO MUSS ER DAS</small> D<small>OPPELTE, NICHT ABER DAS</small> V<small>IER- ODER</small> F<small>ÜNFFACHE ZAHLEN.</small>
טו ר"ש אומר קדשים שחייב באחריותם משלם תשלומי ד' וה' שאין חייב באחריותם פטור:
15 R. Š<small>IMO͑N SAGT, WEGEN</small> O<small>PFER</small>[<small>TIERE</small>], <small>FÜR DIE</small> [<small>DER</small> E<small>IGENTÜMER</small>] <small>HAFTBAR IST, IST DAS</small> V<small>IER- ODER</small> F<small>ÜNFFACHE ZU ZAHLEN, UND FÜR DIE ER NICHT HAFTBAR IST, IST ES NICHT ZU ZAHLEN.</small>
טז <big><strong>גמ׳</strong></big> על פי עד אחד פשיטא
16 GEMARA. Von einem einzelnen Zeugen ist es ja selbstverständlich!? –
יז אמרי הא קמ"ל ע"פ עצמו דומיא דע"פ עד אחד מה ע"פ [עד] אחד כי אתי עד אחד מצטרף בהדיה מיחייב ע"פ עצמו נמי כי אתו עדים מיחייב
17 Ich will dir sagen, folgendes lehrt er uns: das eigene Geständnis gleicht der Bekundung eines einzelnen Zeugen; wie die Aussage eines einzelnen Zeugen mit der eines später auftretenden zweiten Zeugen vereinigt wird und [der Angeklagte] dann schuldig ist, ebenso ist er auch schuldig, wenn er ein Geständnis abgelegt hat und darauf Zeugen kommen.
יח לאפוקי מדרב הונא אמר רב דאמר רב הונא אמר רב מודה בקנס ואח"כ באו עדים פטור:
18 Dies schließt die Lehre des R. Hona im Namen Rabhs aus, denn R. Hona sagte im Namen Rabhs: Wenn jemand etwas, worauf eine Geldbuße gesetzt ist, freiwillig eingesteht und darauf Zeugen kommen, sei er frei.
יט גופא אמר רב הונא אמר רב מודה בקנס ואח"כ באו עדים פטור: איתיביה רב חסדא לרב הונא מעשה בר"ג שסימא את עין טבי עבדו והיה שמח שמחה גדולה
19 Der Text. R. Hona sagte im Namen Rabhs: Wenn jemand etwas, worauf eine Geldbuße gesetzt ist, freiwillig eingesteht und darauf Zeugen kommen, so ist er frei. R. Ḥisda wandte gegen R. Hona ein: Einst blendete R. Gamliél ein Auge seines Sklaven Ṭabi, und er war darüber überaus erfreut.
כ מצאו לר' יהושע אמר לו אי אתה יודע שטבי עבדי יצא לחירות אמר לו למה א"ל שסמיתי את עינו אמר לו אין בדבריך כלום שכבר אין לו עדים
20 Als er darauf R. Jehošua͑ traf, sprach er zu ihm: Weißt du schon, daß mein Sklave Ṭabi freigelassen worden ist? Dieser fragte: Weshalb? Jener erwiderte: Ich habe ihm ein Auge geblendet. Dieser entgegnete: Das Ereignis ist ohne Bedeutung, denn er hat ja keine Zeugen.
כא הא יש לו עדים חייב ושמעינן מינה מודה בקנס ואח"כ באו עדים חייב
21 Demnach wäre er schuldig, wenn Zeugen vorhanden wären, somit ist hieraus zu entnehmen, daß, wenn jemand etwas, worauf eine Geldbuße gesetzt ist, freiwillig eingestanden hat und darauf Zeugen kommen, er schuldig sei!?
כב א"ל שאני ר"ג דלא בפני ב"ד אודי והא ר' יהושע אב בית דין הוה
22 Dieser erwiderte: Anders verhielt es sich bei R. Gamliél, er hatte es nicht vor Gericht eingestanden. – R. Jehošua͑ war ja aber Gerichtspräsident!? –